Kartennutzungsbedingungen für die Restaurant-Gutscheinkarte
Diese Kartennutzungsbedingungen regeln die Bedingungen, zu denen der Kartennutzer die Restaurant-Gutscheinkarte nutzen kann. Bei der Restaurant-Gutscheinkarte handelt es sich um eine virtuelle, nicht wiederaufladbare Visa-Prepaidkarte, die in ihrem Einsatzbereich auf Bewirtungsleistungen im vereinbarten EU-Staat beschränkt ist.
1. Herausgeber der Restaurant-Gutscheinkarte, Überlassung an Kartennutzer
1.1. Herausgeber der Restaurant-Gutscheinkarte ist die secupay AG, Goethestraße 6, 01896 Pulsnitz („secupay“). secupay ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) beaufsichtigtes Zahlungsinstitut mit Sitz in Deutschland und ist als Issuer an die Kartenorganisation Visa angeschlossen.
1.2. secupay gibt die Restaurant-Gutscheinkarte an die PayNowEatLater GmbH, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg („BON BON“) aus. BON BON ist berechtigt, die Restaurant-Gutscheinkarte einem Kartennutzer zur Nutzung nach Maßgabe dieser Kartennutzungsbedingungen zu überlassen.
2. Restaurant-Gutscheinkarte als unreguliertes Produkt
2.1. secupay gibt die Restaurant-Gutscheinkarte unter der Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG aus.
2.2. Mit der Ausgabe der Restaurant-Gutscheinkarte erbringt secupay weder einen Zahlungsdienst noch betreibt secupay damit das E-Geld-Geschäft. Für die Restaurant-Gutscheinkarte gelten somit nicht die gesetzlichen Vorschriften für E-Geld bzw. für Zahlungsdienste und damit auch nicht das damit einhergehende Schutzniveau.
3. Beschränkung der Einsatzmöglichkeiten der Restaurant-Gutscheinkarte
3.1. Sie können die Restaurant-Gutscheinkarte nur bei Gastronomiebetrieben im gewählten EU-Staat einsetzen, die Visa-Akzeptanzpartner sind und für die die Restaurant-Gutscheinkarte zugelassen wurde. Die zugelassenen Akzeptanzpartner werden von secupay durch Händlerkategorien, Händlerkennungen und Sperrlisten festgelegt. Der Umstand, dass ein Gastronomiebetrieb ein Visa-Akzeptanzpartner ist, garantiert daher nicht die Möglichkeit, mit der Restaurant-Gutscheinkarte zu bezahlen.
3.2. Die Restaurant-Gutscheinkarte darf von Ihnen ausschließlich vor Ort zum Erwerb zubereiteter Speisen und Getränke verwendet werden. Voraussetzung für die Zahlung bei zugelassenen Akzeptanzpartnern sind kontaktlose Visa-Akzeptanz und die Einhaltung der technischen Nutzungsvorgaben.
3.3. Mit der Restaurant-Gutscheinkarte sind keine Bargeldabhebungen, Überweisungen und Zahlungen zwischen Privatpersonen möglich. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen.
3.4. Die Restaurant-Gutscheinkarte ist für die Nutzung im E-Commerce nicht freigeschaltet. Mit der Restaurant-Gutscheinkarte können keine Online-Zahlungen getätigt werden.
4. Kartenguthaben, Abruf des Kartenguthabens
4.1. Die Nutzung der Restaurant-Gutscheinkarte ist auf das eingeräumte Kartenguthaben begrenzt und kann nicht überzogen oder nachträglich erhöht oder wiederaufgeladen werden. Auch eine Zusammenführung mehrerer Kartenguthaben ist nicht möglich.
4.2. Das Kartenguthaben auf der Restaurant-Gutscheinkarte ist auf maximal 150 Euro beschränkt.
4.3. Zahlungen mit der Restaurant-Gutscheinkarte reduzieren das Kartenguthaben.
4.4. Sie können durchgeführte Transaktionen und den aktuellen Stand ihres Kartenguthabens online auf der Webseite von BON BON unter [•] abfragen.
5. Voraussetzungen beim Kartennutzer für die Kartennutzung
5.1. Für die Nutzung der Restaurant-Gutscheinkarte benötigen Sie ein mobiles Endgerät mit einer Apple Wallet oder einer Google Wallet. Fügen Sie die Karte nach der bereitgestellten Anleitung manuell zur jeweiligen Wallet hinzu.
5.2. Zur Nutzung der Restaurant-Gutscheinkarte ist eine einmalige Registrierung (Name, E-Mail-Adresse, Mobilnummer) und Aktivierung erforderlich unter Verwendung eines Einmalpasswortes und der Kartendaten, die Sie von secupay per [E-Mail/SMS] erhalten. secupay behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Aktivierung direkt aus der Website (Web-Push-Provisioning) anzubieten.
5.3. Für die Wallet gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
6. Zahlung mit der Restaurant-Gutscheinkarte
6.1. Sie können mit dem Restaurant-Gutscheinkarte zubereitete Speisen und Getränke bezahlen, indem Sie die in ihr Wallet hochgeladene und aktivierte Restaurant-Gutscheinkarte bei dem zugelassenen Akzeptanzpartner an ein NFC-fähiges Lesegerät halten. Damit autorisieren Sie die Zahlung.
6.2. Eine autorisierte Zahlung wird am Terminal durch die Sicherheitsfunktion Ihres mobilen Endgeräts, etwa Biometrie oder Geräte-PIN, freigegeben.
6.3. Übersteigt der zu zahlende Betrag das Kartenguthaben, stimmen Sie mit dem Gastronomiebetreiber ab, ob Sie einen Teil mit der Restaurant-Gutscheinkarte und den verbleibenden Bezahlbetrag auf andere Art und Weise bezahlen können.
7. Sorgfaltspflichten des Kartennutzers
7.1. Behandeln Sie die Restaurant-Gutscheinkarte wie Bargeld und bewahren Sie sie sicher auf. Lassen Sie die Restaurant-Gutscheinkarte nicht von anderen Personen benutzen.
7.2. Schützen Sie die Restaurant-Gutscheinkarte und Ihr mobiles Endgerät vor dem unbefugtem Zugriff Dritter. Geben Sie Kartendaten und Codes wie z.B. den Geräte-PIN nicht an Dritte weiter. Das Gleiche gilt in Bezug auf das Einmalpasswort für die Aktivierung der Restaurant-Gutscheinkarte.
8. Ablehnung von Transaktionen
8.1. secupay ist berechtigt, die Ausführung einer Transaktion beim Vorliegen eines Ablehnungsgrundes abzulehnen.
8.2. Ein Ablehnungsgrund liegt vor, wenn
- secupay den begründeten Verdacht hat, dass der Zahlungsauftrag nicht autorisiert oder im Zusammenhang mit Betrug oder illegalen Aktivitäten steht,
- der Zahlungsauftrag das bestehende Guthaben überschreitet,
- eine zuständige Aufsichtsbehörde oder ein Gesetz dies anordnet,
- es aufgrund von Umständen, die secupay nicht zu vertreten hat, technisch nicht möglich ist, den Zahlungsauftrag auszuführen,
- die Restaurant-Gutscheinkarte gesperrt ist,
- die Restaurant-Gutscheinkarte jenseits ihrer Einsatzbeschränkungen verwendet wird.
9. Laufzeit der Restaurant-Gutscheinkarte
9.1. Die Restaurant-Gutscheinkarte ist drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres gültig, in dem Sie die Restaurant-Gutscheinkarte zur Nutzung erhalten haben. Das Ablaufdatum wird auch auf dem Kartenbild in der Wallet angezeigt.
9.2. Nach Ablauf der Restaurant-Gutscheinkarte können Sie die Restaurant-Gutscheinkarte nicht mehr verwenden.
10. Sperrung
10.1. secupay kann die Restaurant-Gutscheinkarte bei begründetem Betrugsverdacht, unberechtigter Nutzung, Nutzung außerhalb der Einsatzbeschränkungen oder aufgrund rechtlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben sperren. BON BON informiert Sie über den weiteren Ablauf, soweit dies zulässig ist und den Schutz vor Missbrauch nicht beeinträchtigt.
10.2. Sie haben die Möglichkeit, secupay über den BON BON Kundenservice den Verlust oder Diebstahl der Restaurant-Gutscheinkarte oder eine missbräuchliche Nutzung zum Zwecke der Sperrung mitzuteilen. Für eine Sperranzeige benötigen Sie die Kartennummer. Die Restaurant-Gutscheinkarte wird im Falle einer Sperranzeige unverzüglich gesperrt.
11. Haftung
11.1. secupay haftet nicht, wenn ein Gastronomiebetreiber die Restaurant-Gutscheinkarte ablehnt oder nicht akzeptieren kann. Es gibt keinen Anspruch auf Akzeptanz der Restaurant-Gutscheinkarte durch bestimmte Gastronomiebetreiber.
11.2. secupay haftet im Falle eines Kartenverlustes oder einer unautorisierten Nutzung nicht für einen etwaigen Verlust des Kartenguthabens, es sei denn der Schaden beruht auf einer von secupay zu vertretenden Pflichtverletzung.
12. Kundenservice, Beschwerden
12.1. Für Fragen, Anliegen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von BON BON. Dieser ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse info@bon-bon.de oder über die Hotline 040 / 743 040 81.
12.2. Beanstandungen im Zusammenhang mit Bewirtungsleistungen sind direkt mit dem Gastronomiebetreiber zu klären, bei dem die entsprechenden Leistungen bezahlt wurden. Weder secupay noch BON BON sind für die Qualität der Bewirtungsleistungen verantwortlich.
13. Datenschutz
secupay verarbeitet die Kartendaten als verantwortliche Stelle. Nähere Informationen erhalten Sie in den Datenschutzhinweisen von secupay. Diese sind abrufbar unter www.secupay.com/datenschutz.
14. Änderung der Kartennutzungsbedingungen
secupay ist berechtigt, diese Kartennutzungsbedingungen zu ändern, soweit gesetzliche Anforderungen, Vorgaben von zuständigen Aufsichtsbehörden oder Vorgaben von Visa dies erforderlich machen.
15. Beendigung der Kartennutzungsbedingungen
Die Kartennutzungsbedingungen enden mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Restaurant-Gutscheinkarte, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
16. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats anwendbar sind, bleiben diese unberührt.